Verkehrsrecht

Die Abrechnungs- und Kürzungspraxis der Versicherungswirtschaft wird immer komplexer. Gleichzeitig steigt die Zahl von Betrugsfällen zulasten der Versicherer stetig. Das hat nachteilige Auswirkungen auf die gesamte Versichertengemeinschaft.

Die Rechtsprechung im Verkehrsrecht, insbesondere zu den Themen „fiktive Abrechnung oder konkrete Reparatur?“, „Totalschaden oder Instandsetzung?“ sowie „Nutzungsausfall oder Unfallersatzwagen?“ unterliegt einem ständigen Wandel. Für eine bestmögliche Durchsetzung ihrer Ansprüche ist es daher umso wichtiger, von Anfang an einen Fachmann zurate zu ziehen, der mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut ist und den Versicherern auf Augenhöhe begegnet. Denn: es geht um Ihr Geld!

Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch oder Sie übersenden uns Ihre Unterlagen digital. Wir kümmern uns um den Rest und übernehmen die Korrespondenz sowie die Abwicklung ihres Unfallschadens. Bei nicht selbstverschuldeten Unfällen entstehen Ihnen durch unsere Vertretung keinerlei Kosten.

Tipps aus unserer Praxis:

  • Vermeiden Sie die persönliche Korrespondenz mit den Haftpflichtversicherern, um unberechtigte Kürzungen und andere Nachteile zu vermeiden
  • Machen Sie in Führerschein-, Bußgeld- oder Verkehrsstrafsachen ohne vorherigen anwaltlichen Rat keine eigenen Angaben zum Geschehen gegenüber Polizei, Bußgeldbehörde oder Staatsanwaltschaft
  • Machen Sie von Ihrem Recht zur Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt Gebrauch, bevor Sie weitere Einlassungen (über die Angaben zur Person hinaus) gegenüber Polizei, Bußgeldbehörde oder Staatsanwaltschaft tätigen
  • Nehmen Sie Verkehrsmessungen (z. B. Geschwindigkeit, Abstand etc.) nicht anstandslos hin, sondern lassen Sie diese immer anwaltlich durch Akteneinsicht überprüfen
  • Beachten Sie Fristen (z.B. die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid) und holen Sie sich rechtzeitig anwaltlichen Rat.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu dürfen!

Rechtsanwalt Tolsdorff ist ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen zum Verkehrsrecht.